+ Gästen unter 16 Jahren können wir leider grundsätzlich
keinen Zutritt gewähren,
+ Laut dem geltenden Jugendschutzgesetz dürfen sich 16 -
17-Jährige bis 0 Uhr regulär bei unseren
Abendveranstaltungen aufhalten, ab 0 Uhr allerdings benötigt
ihr einen allseits bekannten Muttizettel. Diesen müsst ihr
bitte ausgefüllt mitbringen und ihn bei unserem
Sicherheitspersonal abgeben. Den Download des Muttizettels
findet ihr unten. Einfach anklicken, auf eurem Rechner
speichern, öffnen, ausdrucken, ausfüllen lassen und
mitbringen.
+ Gästen ab 16 Jahren, aber unter 18 Jahren, gewähren wir
nur unbeschränkten Einlass, wenn sie sich in Begleitung
einer volljährigen Person befinden und diese volljährige
Person in dem mitgeführten Muttizettel von den Eltern oder
einem Elternteil damit beauftrag ist, den unter 18-jährigen
Gast bei unseren Abendveranstaltungen zu begleiten und dort
die Aufsichtsfunktion auszuüben. Beide Gäste, also der/die
noch nicht Volljährige und die beauftragte Person, müssen
den Personalausweis mitführen und wenn nötig vorweisen
können. Die beauftragte Person muss die ganze Zeit über
anwesend sein, verlässt sie unsere Abendveranstaltung muss
der noch nicht volljährige Gast diese auch verlassen.
Weiterhin ist die Abgabe und Konsumierung von
branntweinhaltigen Getränken, wie beispielsweise Rum oder Wodka
sowie Tabakwaren an unter 18-jährige verboten. Um dies
einzuhalten, erhalten alle Personen die das 18. Lebensjahr
vollendet haben ein entsprechendes Einlassbändchen. Nur Gäste,
welche dieses Band unbeschädigt und um den Arm gelegt an der Bar
bei der Getränkebestellung vorweisen können, erhalten die oben
bereits erwähnten branntweinhaltigen Getränke. Ist kein Bändchen
vorhanden, muss bei der Bestellung dieser Getränke das Alter
(über 18 Jahre) mittels Personalausweis nachgewiesen werden.